DSL-Drosselung: Telekom will offenbar vom Begriff Flatrate abrücken
Die Telekom hat ja im Zusammenhang mit ihren neuen DSL-Verträgen mit einer volumenabhängigen Drosselung der Surfgeschwindigkeit von gerichtlicher Seite einen Schuss vor den Bug bekommen. Das Landgericht Köln hat die Bezeichnung von Verträgen mit volumenabhängiger Drosselung als „Flatrate“ für unzulässig erklärt (wir berichteten). Mit Blick darauf will die Telekom nun offenbar einlenken und von einer Vermarktung entsprechender Verträge unter diesem Begriff absehen.
Details zur neuen Strategie der Telekom sollen erst am morgigen Montag bekanntgegeben werden, das Magazin Focus will allerdings bereits Informationen zur neuen Tarifstrategie der Telekom vorliegen haben. Demnach fährt das Unternehmen zukünftig dann unter Umständen zweigleisig und bietet Verträge mit Volumenbegrenzung unter einer entsprechenden Bezeichnung und parallel dazu teurere echte Flatrates an. Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung muss sich dann auch zeigen, wie mit Bestandskunden verfahren wird, die die seit April erhältlichen Verträge bereits als „Flatrate“ gebucht haben.
Drosselung von Mobilfunkverträgen bereits etabliert
Der aktuelle Streit dürfte nicht nur wegen der damit verbundenen Signalwirkung für andere Anbieter interessant sein, die bereits ähnliche Modelle im DSL-Bereich vermarkten, sondern könnte auf längere Sicht auch Auswirkungen auf das Mobilfunkgeschäft der verschiedenen Provider haben. Hier werden ja durch die Bank Verträge, bei denen ab einer gewissen Volumengrenze die Surfgeschwindigkeit gedrosselt wird, als Flatrate angeboten und man hat sich inzwischen zwar daran gewöhnt, bei Durchsicht der Angebote stets nach dem enthaltenen „High-Speed-Volumen“ zu suchen. In den iPhone-Anfangszeiten haben diese Verträge aber für mindestens ebenso viel Unklarheit und Aufregung gesorgt, wie es aktuell die neuen DSL-Tarife tun.