Dropbox führt „schwarze Liste“ vermeintlich illegaler Dateien
Mehr als 3000 Retweets sammelte Darrell Whitelaw mit seinem Hinweis auf eine Dropbox-Warnmeldung ein, die in der nun gesichteten Form bislang noch nicht im Netz auftauchte.
Whitelaw wollte auf einen freigegebenen Dropbox-Ordner zugreifen, wurde von Dropbox jedoch an der Anzeige der Ordner-Inhalte gehindert und mit einem Hinweis auf das umstrittenes DMCA-Gesetz abgewiesen, mit dem in den USA die Rechte von Copyright-Inhabern erweitert werden.
wow. @dropbox DMCA takedown in personal folders . . . this is new to me. pic.twitter.com/fSKxJUrFus
— darrell whitelaw (@darrellwhitelaw) 30. März 2014
Die Warnmeldung im Wortlaut:
Bestimmte Dateien in diesem Ordner können nicht geteilt werden, da uns eine Depublizierungsanfrage im Rahmen des DMCA vorliegt.
Im Klartext bedeutet dies: Dropbox führt eine „schwarze Liste“ vermeintlich illegaler Dateien und prüft jedes Dokument, das von euch in der Dropbox gespeichert wird, auf eine Übereinstimmung mit den Einträgen der nicht-öffentlichen Blacklist.
Stellt die von Dropbox eingesetzte Fingerabdruck-Technologie – Dropbox erstellt einen Hash-Wert jeder Datei um so auch das erneute Hochladen bereits vorhandener Dateien unterbinden zu können – eine Übereinstimmung fest, können die ins Netz geladene Files nicht mehr über eine Link-Freigabe mit anderen Nutzern geteilt werden. Betroffen sind hier übrigens nicht nur Dokumente, Videos und MP3s, sondern alle Datei-Typen, die ihr in eurem persönlichen Dropbox-Ordner speichert. Die DCMA-Sperre greift zudem unabhängig davon, ob ihr die fragliche Datei in eurem Fall legal einsetzen solltet.
Um die Sperren zu verhindern, könnt ihr problematische Dateien verschlüsselt in der Dropbox ablegen, leicht modifizieren – bei einer MP3 etwa reicht der Eingriff in die Meta-Daten – oder auf selbstverwalteten Diensten wie Owncloud ablegen.