Drittanbietersperre: Musterbrief soll Smartphone-Abzocke verhindern
Zum Weltverbrauchertag 2016 hat die Verbraucherzentrale NRW noch mal die Abo-Fallen in Erinnerung gerufen, mit denen Smartphone-Nutzer nun schon seit Mitte der 2000er Jahre zu kämpfen haben.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, hat sich in diesem Zusammenhang für eine Reform des Telekommunikationsgesetzes ausgesprochen und fordert die Netzbetreiber dazu auf, die sogenannte Drittanbietersperre zukünftig bereits beim Vertragsabschluss zu aktivieren.
Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags muss die Drittanbietersperre künftig zwingend vom zuständigen Provider voreingestellt werden. Die Verantwortung für Schutz vor Missbrauch von Firmen, die Smartphone-Kunden unerkannt und ohne Zustimmung Abos andrehen und die Kosten dafür auch noch über das Abrechnungssystem des jeweiligen Mobilfunkanbieters eintreiben, kann nicht länger allein auf die Kunden abgewälzt werden“, erläutert der Verbraucherzentralen-Chef seinen Vorstoß.
So würde noch immer eine stattliche Anzahl von Nutzern, versehentlich auf die im Netz eingeblendeten Werbebanner tippen und dabei ohne ihr Wissen ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Das perfide daran: Für die Abzocke benutzen diese Drittanbieter ganz legal die Mobilfunkkonzerne als Geldeintreiber. Möglich ist dies durch eine Abbuchungsvereinbarung (WAP-Billing) zwischen den Mobilfunkprovidern mit sonstigen Dienstleistern, die im Kern eigentlich kundenfreundlich sein soll.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt allen Smartphone-Nutzern die Aktivierung einer Drittanbietersperre – ein Hinweis, den auch ifun.de in den vergangenen Jahren regelmäßig ausgesprochen hat.
Um die Beauftragung der Drittanbietersperre so eifach wie möglich zu gestalten hat die Verbraucherzentrale NRW die Sonderseiten Smartphoneabzocke und Drittanbietersperre geschaltet und bietet dort auch einen Musterbrief (PDF) zur Kontaktaufnahme mit eurem Mobilfunkanbieter an.
Das WAP-Billing sperren zu lassen, bedeutet nur, dass dieser eine Bestell- und Zahlungsweg unterbunden ist. Über die „normale“ Internetfunktion können weiterhin Dienste in Anspruch genommen werden. Man erhält dann beispielsweise eine Rechnung oder bezahlt etwa per Lastschrift.