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Deutsche Klagewelle gegen Yelp: Apples Empfehlungs-Repertoire in der Kritik

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Das Empfehlungs-Portal Yelp hat es zur Zeit nicht leicht. Nach den September-Vorwürfen der Boston University, die nach gründlichen Analysen inzwischen davon ausgeht, dass rund 20% der bei Yelp hinterlegten Beiträge als „gekauft“ einzustufen sind, sorgt jetzt die Übernahme des Mitbewerbers Qype für einen Sturm der Entrüstung.

Zwar dürfte sich die Zusammenführung der Datenbanken von Yelp und Qype auf dem iPhone durchaus positiv bemerkbar machen – Apple setzt die Yelp-Informationen in der Karten-App ein – die Angst ist jedoch groß, dass Yelp mit seinem Quasi-Monopol zu viel Druck auf Gastronomie und Einzelhandel ausüben könnte.

So entwickelt sich hierzulande gerade die erste große Klagewelle gegen Yelp.

Anders als in den USA – hier klagten im Oktober mehrere Yelp-Rezensenten auf eine Vergütung für ihre Restaurant-Kritiken – ist der nun angestoßene Rechtsstreit vor dem LG Hamburg nicht von Nutzern der Yelp-App, sondern von Inhabern der gelisteten Locations losgetreten worden.

yelp

Das Netzoekonom-Blog berichtet:

Der Kölner Anwalt Christian Solmecke hat nun im Auftrag eines Schönheitssalons und eines Musikinstrumentenbauers Klage vor dem LG Hamburg gegen Yelp wegen einer Verletzung des “Unternehmerpersönlichkeitsrechts” eingereicht, weil Yelp positive Empfehlungen von Internetnutzern nicht berücksichtigt habe. “Yelp stellt die unwahre Tatsachenbehauptung auf, meine Mandanten seien von den Nutzern schlecht bewertet worden. Das führt zu einem Anspruch auf Richtigstellung” […]

Hintergrund der Klage: Nach der Übernahme des deutschen Konkurrenten Qype hatte Yelp viele positive Empfehlungen der Qype-Nutzer aus der Bewertung herausgefiltert. Seitdem häufen sich die Klagen von Geschäftsinhabern, dass die übrig gebliebenen schlechteren Bewertungen zu Umsatzausfällen führen. Solmecke beruft sich auf die sogenannte Autocomplete-Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Bettina Wulff gegen Google.

Der erste Verhandlungstag ist für den 7. März angesetzt. Geurteilt wird vor dem Landgericht Hamburg.

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17. Feb 2014 um 11:30 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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