Datenschutzrichtlinie Apples rechtswidrig – Urteil als PDF
Das Landgericht Berlin hat sich der im vergangenen August eingereichten Klage – ifun.de berichtete – des Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) angenommen und jetzt ein Urteil gefällt, dessen Folgen für deutsche Apple-Kunden noch schwer abzuschätzen sind.
Nach Klage des VZBV hat das Gericht acht von Cupertino formulierte Vertragsklauseln für unwirksam erklärt und damit, so ein VZBV-Sprecher, „die Datenschutzrechte von Apple-Kunden in Deutschland gestärkt.“
Der VZBV hatte ursprünglich mehr als 10 Klauseln der deutschen Apple-AGB beanstandet. Für sieben davon gab Cupertino im Vorfeld des Prozesses strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Die restlichen acht hat das Landgericht Berlin nun mit seinem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil kassiert und damit die Rechtsauffassung des VZBV bestätigt. Das Urteil kann hier im PDF-Format geladen werden.
In den Vertragsklauseln hatte sich das Unternehmen unter anderem vorbehalten, Daten wie Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer von Kontakten des jeweiligen Kunden zu erheben – ohne Einwilligung der betroffenen Dritten. Der Verbraucher erteile damit eine „Einwilligung zulasten Dritter“. Das sei mit dem Gesetz nicht vereinbar, so das Gericht.
Weiterhin gestattete der Vertrag Apple und seinen „verbundenen Unternehmen“, die erhobenen Nutzerdaten mit anderen Informationen zusammenzuführen. Auch diese Klausel erklärte das Gericht für unzulässig, da für Verbraucher unklar bleibe, welche Daten in welchem Umfang genutzt werden könnten. Der IT-Konzern nahm sich auch das Recht, Verbraucherdaten zu Werbezwecken an „strategische Partner“ weiterzugeben, obwohl unklar blieb, um wen es sich hierbei handelt. Die Klausel überschreite damit eindeutig das für die Vertragserfüllung erforderliche Maß der Datenverarbeitung, urteilte das Gericht.
Apple kann gegen das Urteil Berufung einlegen.