Datenschutz: Recht auf Vergessenwerden
Hinter diesem rätselhaften EU-Gesetzentwurf steht keine Amnestie für Sünden aller Art, sondern ein Problem, das einige Nutzer wohl kennen: Die ewige Ehe, die man mit Facebook, Amazon und Co einzugehen scheint. Wer einmal ein Benutzerkonto bei einem Webdienst angelegt hat, wird es nicht so schnell wieder los.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dazu kürzlich ihren Praxischeck veröffentlicht. Fazit: Nur acht der 19 getesteten Plattformen bieten eine einfache Möglichkeit zur Löschung des eigenen Profils. Alle anderen machen dem Verbraucher die Scheidung nicht so leicht.
Hat man nach einigen Hürden doch herausgefunden, wie und was zu tun ist, ist man noch lange nicht aus dem Schneider. Facebook beispielsweise versucht mit emotionalem Druck, den Nutzer umzustimmen und verschickt kleine „Maria wird dich vermissen“-Botschaften. Bleibt der Nutzer dennoch standhaft, ja dann hilft eben nur die Hammermethode: Das Profil wird lediglich deaktiviert. Löschen erst einmal nicht möglich.
Die Motive der Online-Dienste, das Löschen von Accounts zu erschweren, sind einfach: Mehr Nutzer, mehr Werbeverträge, mehr Geld.
Ein durchsetzbares Recht auf das Löschen persönlicher Daten gibt es laut vzbv noch nicht. Derzeit arbeitet die EU aber an einer Datenschutz-Grundverordnung und dem „Recht auf Vergessenwerden“.