Cloud-Speicher-Anbieter können Hausdurchsuchung provozieren
Solltet ihr geplant haben, die kommenden Osterferien mit euren Kindern am Strand zu toben, dann überlegt euch besser zwei Mal, ob ihre die Reisebilder zur einfachen Weitergabe an die restliche Familie auf US-Onlinediensten wie Dropbox, Google Drive oder auf Microsofts OneDrive ablegt.
Im schlechtesten Fall, die geht aus einem aktuellen Anwalts-Bericht hervor, können die so in der Cloud gesicherten Fotos eine Hausdurchsuchung provozieren.
[…] Mein Mandant bezeichnet sich selbst als “Internet-Junkie”. Das heißt, er sammelt online und wahllos ziemlich viel Material, darunter auch Pornografie. Einen Teil davon hatte er nur für die eigene Nutzung auf OneDrive von Microsoft hochgeladen. Offensichtlich schlug dabei der Scan an, den Microsoft automatisch durchführt. Ein einziges, fragwürdiges Bild unter etlichen tausend unbedenklicher Aufnahmen führte zur Meldung an das US-amerikanische Center for Missing & Exploited Children. Über die amerikanische Polizei wurde das Bundeskriminalamt in Wiesbaden informiert.
Strafverteidiger Udo Vetter unterstreicht, dass allein der Hinweis auf eine einzelne Bilddatei genügte, um die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf den Plan zu rufen und den Durchsuchungsbeschluss zu beantragen.
Der Fall führt vor Augen, dass die präventive Kontrolle der Dienstanbieter unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten greift und im schlechtesten Fall auch komplett unschuldige Eltern treffen kann, die die Smartphone-Fotos ihrer Kinder in der Cloud speichern.
Vetter nimmt den aktuellen Fall zum Anlass eine Prüfung der Datenschutz-Implikationen zu fordern:
Der vorliegende Fall bietet vielleicht mal Gelegenheit, den lockeren Umgang der Speicheranbieter mit dem deutschen Telekommunikationsgeheimnis gerichtlich überprüfen zu lassen.
Der Speicheranbieter Dropbox hatte mit der iOS-Anwendung „Carousel“ erst vor kurzem eine eigenständige App zum Foto-Upload veröffentlicht.