„Care Protection Plan“ Erneut in der Kritik: Belgische Verbraucherschützer klagen gegen Apples Zusatzgarantie
Vor dem Handelsgericht in Brüssel sind die belgischen Verbraucherschützer der Organisation „Test-Aankoop“ jetzt dem italienischen Beispiel gefolgt und haben Klage gegen Apples kommerziell angebotene Garantieverlängerung, den hier besprochenen Apple Care Protection Plan, eingereicht.
Apples Zusatzgarantie wurde im vergangenen März bereits stark vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, im vorangegangenen Dezember von italienische Wettbewerbshüter kritisiert.
Die Vorwürfe richten sich vor allem gegen Apples Sprachregelung, die als nicht kompatibel zum europäischem Recht eingestuft wurden:
Zum einen habe Apple seine Kunden nicht transparent genug über die im Euro-Raum geltenden, gesetzlichen Vorschriften aufgeklärt, zum anderen würden die von Apple angebotenen Zusatz-Garantien die gesetzlich vorgegebenen Gewährleistungsfristen überlappen. Ein unzulässige Praxis.
Nach der Niederlage in Italien hat Apple sich der geäußerten Kritik mit einer eigens geschalteten Sonderseite angenommen und fasst dort sowohl die in der EU geltenden Verbraucherrechte als auch die hauseigene Ein-Jahres-Garantie und die Regeln zum Apple Care Protection Plan zusammen.
Ob Apple auch in Brüssel mit einer Geldstrafe wird rechnen müssen – in Italien wurde Cupertino in erster Instanz zur Zahlung von 900.000€ verurteilt – werden die kommenden Tage zeigen.