Bundesamt für IT-Sicherheit zum Jailbreak: „Wir stehen im Kontakt mit Apple“
Mit der Extraausgabe ihres „Sicher-Informiert“ Newsletters macht das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betriebene BürgerCert, (ein kostenloser Dienst, der vor Viren, Würmern und Sicherheitslücken in Computerprogrammen warnt) heute auf die vom Einfach-Jailbreak ausgenutzte PDF-Sicherheitslücke aufmerksam:
Das Betriebssystem iOS, das in Apples iPhone, iPad und iPod touch Verwendung findet, enthält in der zur Betrachtung von PDF-Dateien verwendeten Bibliothek kritische Schwachstellen. Bereits das Anklicken eines manipulierten PDF-Dokuments oder das Ansurfen einer mit manipulierten PDF-Dokumenten versehenen Webseite reichen aus, um das Gerät ohne Wissen des Nutzers mit Schadsoftware zu infizieren. Die potenziellen Angreifer erhalten Zugriff mit Administratorrechten auf das gesamte System.
Ein Einfallstor das Apple mit dem nächsten iOS-Update beseitigen wird. Jailbreak-Nutzer können sich bereits jetzt durch die Installation des Cydia-Downloads „PDF Patcher 2“ schützen. Nach eigenen Angaben steht das BSI derzeit in direktem Kontakt mit Apple (was auch immer darunter zu verstehen ist) und empfiehlt bis auf Weiteres den vorsichtigen Umgang mit PDF-Dateien:
„Betroffen sind die Apple iOS Versionen für das iPhone 3GS und iPhone 4 bis einschließlich Version 4.3.3, für iPad und iPad 2 bis einschließlich Version 4.3.3 und für für iPod touch bis einschließlich Version 4.3.3. Nach derzeitigem Sachstand ist nicht auszuschließen, dass auch weitere Versionen des iOS von der Schwachstelle betroffen sind.
Derzeit ist kein Sicherheitsupdate vom Hersteller verfügbar. Bis zur Verfügbarkeit eines Updates empfiehlt das Bürger-CERT PDF-Dokumente nicht auf mobilen iOS-Geräten zu öffnen, weder von Webseiten noch aus E-Mails oder anderen Applikationen heraus. Ebenso sollte die Nutzung des mobilen Browsers auf dem Endgerät auf vertrauenswürdige Webseiten beschränkt werden. Hyperlinks in E-Mails oder auf Webseiten (auch aus Suchmaschinen) sollten nur geöffnet werden, wenn diese aus vertrauenswürdigen Quellen stammen.“