Traurig
BR24: Deutsche Zeitungsverleger klagen erneut gegen App-Angebot
Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (kurz BDZV) unangenehm auffällt. Regelmäßige ifun.de-Leser werden sich noch gut an den Lobby-Verband erinnern, der seit über vier Jahren gegen die App der Tagesschau protestiert und im Juni 2011 eine Klage gegen das iPhone-Angebot des ARD-Nachrichtenflaggschiffs eingereicht hat.
Zu viel Text: Die BR24-App
Heute meldet sich der BDZV erneut zu Wort und sorgt für ein Déjà-vu: So unterstützt der Verband jetzt die gestern Abend von mehreren Zeitungsverlagen eingereichte Klage gegen die News-App „BR24„.
Anstatt sich auf den Bau eigener, innovativer Angebot zu konzentrieren, feuern die privaten Verleger gegen das gebührenfinanzierte Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Man will nicht besser als die Konkurrenz sein – man will einfach keine besseren Konkurrenten.
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff kreidet dem BR die Veröffentlichung eines „textlastigen App-Angebotes“ an – „trotz des laufenden Gerichtsverfahrens in Sachen Tagesschau-App“ – und nimmt in der Pressemitteilung zum Verfahrensauftakt gleich noch das neue Jugendangebot von ARD und ZDF ins Visier.
Die energische Argumentation, die zumindest im direkten Widerspruch zu unseren Interessen steht – wir freuen uns über neue Angebote aus dem Umfeld von ARD, ZDF & Co. und jammern auch dann nicht, wenn sich die Technik-Formate des öffentlichen Rundfunks mit Apple-Themen beschäftigen – lädt zum Kopfschütteln ein und zeichnet ein düsteres Bild des Selbstverständnisses der im BDZV organisierten Zeitungsverlage.
So schreibt der Verband:
Mit Hessenschau.de und BR-Klassik.de hätten die Landesrundfunkanstalten zusätzliche Portale entwickelt, in denen die umfangreichen Textbeiträge ohne Sendungsbezug gegenüber Video- und Audiobeiträgen deutlich überwögen und folglich mit dem Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar seien. Die neue ARD-Videotext-App enthalte nur noch Text, keinen einzigen Video- oder Audiobeitrag. […] Durch den Wegfall des Sendungsbezugs drohe eine weitere Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Markt der privaten Medienanbieter.
Traurig.