BigBrotherAward 2013 geht an Apple
Die Apple Retail Germany GmbH in München darf in diesem Jahr den BigBrotherAward 2013 in der Kategorie „Arbeitswelt“ entgegen nehmen. Der iPhone Produzent erhält den Negativ-Preis für die umfassende Videoüberwachung von Beschäftigten, die nicht nur Verkaufs- und Lagerräume flächendeckend und dauerhaft per Kamera überwacht wurden, sondern auch in ihren Pausenräumen.
Diese Form der Totalkontrolle von Beschäftigten wäre in Deutschland rechtswidrig. Dabei zeigt sich die Firma uneinsichtig: Zum Beispiel wurden erst nach zähen Verhandlungen von Datenschutzbeauftragten die Hinweisschilder auf Videoüberwachung im Kundenbereich von Dackelaugenhöhe auf Hüfthöhe korrigiert.
Die komplette Begründung der Jury, der unter anderem Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz vorsaßen, kann hier nachgelesen werden. Unser Auge ist unter anderem an diesem Absatz hängen geblieben:
Die Videoüberwachung ist in der beschriebenen Form in Deutschland unzulässig. Geltendes Datenschutzrecht in Deutschland lässt Videoüberwachung allenfalls in Verkaufsräumen zu, nicht aber eine permanente Videokontrolle von Beschäftigten in allen Betriebsräumen. Arbeitsrechtlich unzulässig wäre auch die beschriebene Auswertung der Videodaten in England. Das ließe sich auch nicht nachträglich durch eine Einwilligungserklärung legalisieren. Zumal wir die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Erklärung in Frage stellen: Wird sie zusammen mit einem Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt, spricht dies immer gegen die notwendige Freiwilligkeit.