Auch Klarnamenpflicht nicht gesetzeskonform
Berliner Richter: Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht
Einem Urteil des Landgericht Berlin zufolge verstößt Facebook gegen deutsches Datenschutzrecht. Unter anderem sehen die Richter auch die Klarnamenpflicht des sozialen Netzwerks als nicht mit den deutschen Gesetzen konform. Wenngleich die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und eine Berufung vor dem Berliner Kammergericht möglich ist, darf die Entscheidung zunächst als Erfolg für den klagenden Verbraucherzentrale Bundesverband gewertet werden.
Die Verbraucherschützer haben sich unter anderem daran gestört, dass bei der Registrierung bei Facebook kritische Einstellungen bereits aktiviert sind. Darunter ein Ortungsdienst, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät oder die Übermittlung eines Links zur Chronik des Facebook-Nutzers an Suchmaschinen. Insgesamt hat das Gericht acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen von Facebook bemängelt.
Pseudonyme auf Facebook nach Meinung der Richter erlaubt
Mit Blick auf den Wirbel um die Einführung der sogenannten Klarnamenpflicht ist von besonderem Interesse, dass die Berliner Richter Facebook-Nutzern eine anonyme Teilnahme an dem Dienst zugestehen. Das Telemediengesetz schreibe vor, dass Anbieter von Online-Diensten ihren Nutzern eine anonyme Teilnahme ermöglichen müssen und somit auch die Verwendung eines Pseudonyms zulässig sei.
Die komplette Urteilsschrift haben die Datenschützer hier als PDF zum Download bereitgestellt.