Funkzellenabfragen-Transparenz-System startet
Berlin: Justizverwaltung bietet SMS-Info bei Funkzellenabfrage an
Mindestens einmal pro Tag ordnen Berliner Richter eine sogenannte Funkzellenabfrage an. In der Folge wird polizeilich erfasst, welche Mobilfunkgeräte während eines bestimmten Zeitraums in einer bestimmten Funkzelle eingebucht waren. In städtischen Gebieten geht es hier um Bereiche von mehreren Hundert Metern, auf dem Land können es auch mal 30 und mehr Kilometer sein. Da solche Abfragen einen Eingriff ins Grundrecht darstellen, bietet der Berliner Senat nun die Möglichkeit, sich per SMS über die Erfassung im Rahmen einer Funkzellenabfrage informieren zu lassen.
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Das neu vorgestellte Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) ist das erste seiner Art im Bundesgebiet. Die Berliner Justizverwaltung hat den Dienst im Auftrag des Abgeordnetenhauses entwickelt. Mobilfunkteilnehmer können sich hier anonym anmelden und werden dann künftig nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens per SMS informiert, wenn die eigene Mobilfunknummer in einer Funkzellenabfrage erfasst wurde.
Die Informationspflicht macht allerdings dort halt, wo laufende Ermittlungen durch die erteilte Auskunft gefährdet werden können. Ein Verdächtiger kann dementsprechend nicht davon ausgehen, dass er sich über das FTI über etwaige Ermittlungen gegen ihn informieren könnte. Im vergangenen Jahr haben die Berliner Strafverfolgungsbehörden in 426 Ermittlungsverfahren insgesamt 474 gerichtlich angeordnete Funkzellenabfragen durchgeführt.