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Auf richterliche Anordnung: Apples iMessage-Protokoll für Strafverfolger
Wer sich für den Umfang und die Art der Zusammenarbeit zwischen Apple und den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden interessiert, kann einen Blick in das öffentlich verfügbare PDF-Dokument „Legal Process Guidelines“ werfen.
Auf etwas mehr als 10 Seiten erklärt Apple hier die Prozessabläufe und informiert darüber, welche Nutzer-Informationen im Fall begründeter Verdachtsmomente bereitgestellt werden können.
In Sachen iMessage schreitb Apple hier auf Seite 14:
Bei Vorlage einer „Wiretap Order“ kann Apple die E-Mail-Kommunikation seiner Nutzer abhören. FaceTime- oder iMessage-Kommunikationen sind hingegen Ende-zu-Ende verschlüsselt und können nicht abgefangen werden.
Eine ziemlich klare Ansage, die jetzt durch neues Material gestützt wird. theintercept.com, die investigative Webseite des Snowden-Reporters Glenn Greenwald, hat jetzt interne Dokumente amerikanischer Strafverfolger vorgelegt, die darüber informieren, welche iMessage-Informationen Apple den Ermitteln zur Verfügung stellen kann.
Das interne Polizei-Papier mit der Überschrift „Was kann ich erwarten, wenn ich Apple einen richterlichen Erlass für ein iMessage-Account zustelle?“ listet die Informationen, die sich den von Cupertino ausgegebenen iMessage-Protokollen entnehmen lassen.
Das „Electronic Surveillance Support Team“ der Staatsanwaltschaft Florida resümiert hier: Apple Informiert mit Zeitstempeln, IP-Adressen und Telefonnummern über den Start einer iMessage-Sitzung. Bei den Protokollierten Daten handelt es sich um Metadaten, die bereits dann Anfallen, wenn eine Telefonnummer in das Empfänger-Feld der iMessage-App eingetippt wurde. Ein Eintrag im iMessage-Protokoll bestätigt nicht, dass zwischen den beiden iMessage-Teilnehmern auch ein Gespräch stattgefunden hat.
Kurz zusammengefasst: Bitte weitergehen. Hier gibt es nichts zu sehen.