Apples Regeln: Strengere App-Rückgabe, anhaltende Prüderie?
Von den Kündigungen sogenannter In-App-Abbonements abgesehen, die je nach Abo-Status auch mit der Rückerstattung des Kaufpreises einhergehen können, sieht Apple die Rückgabe bereits erworbener Applikationen in seinem Software-Kaufhaus grundsätzlich nicht vor.
In den Verkaufsbedingungen des App Stores heißt es zum Thema:
Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen über Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie Downloads von Audio- und Videodateien, eBooks oder Software, nicht zu.
Dass sich Applikationen, deren Kauf versehentlich angestoßen wurde, dennoch zurückgeben ließen, war lange Zeit ein offenes Geheimnis. Mit dem AGB-Passus zu den „unakzeptabel schlechten Downloads“ ließ sich Cupertino eine Hintertür offen, die im Fall der Fälle zur Rückgabe wirklich miserabler Apps genutzt werden konnte: „Wenn Sie einen unakzeptabel schlechten Download erhalten haben, melden Sie uns dies bitte über den ‚Berichte ein Problem‘-Link, der in Ihrer Rechnung enthalten ist.“
Und wirklich: Machte man sich in den vergangenen Monaten die Mühe, Apple wegen eines offensichtlichen Fehlgriffes zu kontaktieren, reagierte das iTunes Support-Team stets sehr kulant und damit auf Linie mit Hessens Verbraucherschutz-Minister. Wies das eigene iTunes-Konto keine Unregelmäßigkeiten bzw. den zu häufigen Griff zum Rückgabeformular auf, nickte Apple das Ansehen meist ohne Diskussionen ab und erstattete den Kaufpreis zurück – dies geht aus zahlreichen Leser-Zuschriften hervor, die uns in den vergangenen Jahren erreicht haben.
Nun liegen uns jedoch die ersten E-Mails vor, die von einer Abkehr der Lockeren App-Rückgabe-Regelungen berichten. Unter anderem hat sich Mario bei uns gemeldet und legt die negative Antwort des Apple Support-Teams auf seine Anfrage vor. Die Erste, mit seinem Konto verbundene:
Ihre Bitte um Rückerstattung der Kosten für „NAME DER APP“ wurde sorgfältig geprüft. Gemäß den iTunes Store-Verkaufsbedingungen ist jedoch jeder Kauf, den Sie im iTunes Store tätigen, unwiderruflich. Dies entspricht der üblichen Vorgehensweise von Apple in Bezug auf Rückerstattungen und gewährleistet den Schutz urheberrechtlich geschützter Güter. Weitere Informationen finden Sie in den iTunes Store Verkaufsbedingungen.
Ob es sich bei der Antwort um einen Einzelfall, oder aber um eine neue Sprachregelung und eine strengere interne Politik bei der App-Rückgabe handelt, werden die kommenden Monate zeigen – erwähnenswert fanden wir die Absage, in der es um eine Summer unterhalb der 5€-Grenze ging, aber allemal.
Immerhin: In Sachen Brüste, Penis, Vagina und Co. bleibt bei Apple alles beim Alten. So hat sich die auf weibliche Masturbation fokussierte Aufklärungsanwendungen „HappyPlayTime“ jetzt die finale Absage der App Store-Prüfer eingefangen und wird auch zukünftig nicht im iTunes Store erhältlich sein.
Die Anwendung, mit der die Macher der App gegen das in vielen Kulturen nach wie vor vorherrschende Tabu weilblichen Selbstbefriedigung ankämpfen und gleichzeitig über die „Normalität des Hand-Anlegens“ aufklären wollten, wurde von Apple mit Verweis auf die Entwickler-Richtlinien abgelehnt.
We are writing o let you know the results of your appeal for your app, HappyPlayTime. The App Review Board evaluated your app and determined that the original rejection feedback for the current version of your app is valid. Your app does not comply with: 16.1 Apps that present excessively objectionable or crude content will be rejected.