Apple Watch am Steuer: ADAC nicht interessiert – AvD rät zur Vorsicht
Nachdem der ADAC die zunehmende Vernetzung im Auto bereits im vergangenen Jahr kritisierte und eine ifun.de-Anfrage zum Thema CarPlay mit dem Verweis auf einen immer höher werdenden Ablenkungsfaktor beantwortet, haben wir im vergangenen Monat erneut den Kontakt zum Allgemeinen Deutschen Automobil-Club gesucht.
Wir wollten von den Münchnern wissen, wie der Verein der immer größeren Verbreitung intelligenter Uhren gegenübersteht. Ändern die smarten Handgelenks-Begleiter das Fazit des vergangenen Jahres?
[…]Allen Usern, die Autofahrer sind und die neuen Technologien nutzen, sollte klar sein, dass es in letzter Instanz – also in Grenzsituationen der Mobilität – um Menschenleben geht und nicht um Infotainment und Vernetzung.
Wie steht der ADAC dem Einsatz der Apple Watch bzw. der Produktkategorie Smartwatch grundsätzlich gegenüber? Ist die Freisprecheinrichtung am Handgelenk vergleichbar mit einer im Fahrzeug integrierten? Kann die Nutzung der intelligenten Uhren (etwa wenn die rechte Hand das Display auf dem linken Handgelenk benutzt) unter Umständen gegen die StVO verstoßen?
Ein Monat, zwei Telefonate und mehrere E-Mails später steht fest: Der ADAC ist am Thema nicht interessiert. „Wenn die Fachabteilung keine Stellung zum Thema nimmt, ist dies auch eine Antwort“, so die ADAC-Sprecherin Katja Legner gegenüber ifun.de
Immerhin: Nicht alle Interessenvertreter wischen das Thema Smartwatch so nonchalant vom Tisch wie der ADAC. So verweist die Saarbrücker Zeitung heute auf eine Einschätzung des Automobilclub von Deutschland (AvD). Dieser empfiehlt: Autofahrer sollten während der Fahrt keine Smartwatch bedienen.
So jedenfalls, dies unterstreich AvD-Verkehrsjurist Herbert Engelmohr, stehe man momentan auf der sicheren Seite. Zwar würde die Straßenverkehrs-Ordnung den Gebrauch intelligenter Armbanduhren nicht explizit untersagen, unklar ist jedoch, wie die hiesigen Gerichte in einem entsprechenden Verfahren urteilen würden.
Die Straßenverkehrsordnung regelt in Paragraph 23 lediglich das Handy-Verbot. Demnach dürfen Autofahrer bei eingeschaltetem Motor nicht telefonieren, wenn das Smartphone «aufgenommen oder gehalten werden muss». 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen in solchen Fällen. Auf Smartwatches hat das Gesetz bislang keine konkrete Antwort. «Hier muss der Gesetzgeber eindeutig nachbessern», fordert Engelmohr.