Apple verschärft Entwickler-Richtlinien: Ortungsdienste, Aktivität, Tastaturen
Im Rahmen der neu eingeführten Programmierschnittstelle für den hauseigenen Streaming-Dienst Apple Music – ifun.de berichtete – hat Apple auch seine Entwickler-Richtlinien überarbeitet, neue Abschnitte eingeführt und vorhandene Sektionen umformuliert.
Ortungsdienste im Hintergrund
Neu ist unter anderem Punkt 4.5 im Bereich „Ortung“. Apple setzt hier zukünftig voraus, dass iOS-Anwendungen, die auf die GPS-Position im Systemhintergrund zugreifen, erklären müssen, welchem Zweck die kontinuierliche Ermittlung der Standortdaten dient
Eine Ergänzung zu den Datenschutz-Einstellungen von iOS. Die Positionsabfrage ausgewählter Anwendungen lässt sich hier inzwischen gezielt einschränken. So können Nutzer wählen, ob Anwendungen nur im System-Vordergrund oder auch im System-Hintergrund auf die aktuelle Position zugreifen dürfen. Zukünftig sollen sich die Applikationen, die einen umfangreicheren Zugriff auf die Standortdaten wünschen, zusätzlich erklären müssen.
Wie diese Erklärungen aussehen können demonstriert die Apple Store-App bereits anschaulich:
App-Erklärung: „Diese App nutzt deine Standortdaten, um zu ermitteln, was in Apple Stores in der Nähe los ist, und um dich über Services im Store zu informieren und auf sie zuzugreifen. Während du die App benutzt, werden mit deinem Standort verfügbare Services in Apple Stores in deiner Nähe ermittelt, du wirst über sie informiert und kannst auf sie zugreifen.“
Aktivität
Ebenfalls neu ist Punkt 10.8 Entwickler-Richtlinien. Unter der Überschrift „Benutzeroberfläche“ hat Apple hier eine neue Vorschrift zur Aktivitätsanzeige eingeführt: Anwendungen, die Apples Aktivitätsringe darstellen, dürfen diese und die ihnen zugrundeliegenden Daten nicht modifizieren.
Tastaturen
In Sektion 25 (Erweiterungen) wurde der Unterpunkt 25.7 leicht geändert. Apple unterstreicht jetzt, dass Drittanbieter-Tastaturen auch in der Lage sein müssen, einzelne Buchstaben zu schreiben. Ein Hinweis, mit dem sich das App Store-Team offenbar eine Handhabe gegen reine Bild-, Rechen– oder Zeichentastaturen zurechtlegt.