Apple plant Gutschein-Programm für iPhone-Wechsler
Für ein spacegraues iPhone 5s mit 32GB Speicher, einem unbeschädigten Display und intakten Wasser-Indikatoren bietet Apple im Rahmen seines Trade-In-Programms derzeit einen Rückkaufpreis von 206€ an.
Solltet auch ihr ein nicht mehr benötigtes Apple-Gerät zu Hause haben, könnt ihr den Wert auf Apples Webseite „Wiederverwendung und Recycling von Computern“ ermitteln. Bislang lassen sich hier jedoch nur iPhones, iPads, iPods und Macs einschicken. Dies soll sich zukünftig ändern.
Nach derzeit noch unbestätigten Informationen des Apple-Bloggers Mark Gurman plant Apple die Ausweitung des Trade-In-Programms auf Android-Geräte und will Nutzer des Google-Betriebssystems damit zum Wechsel auf das iPhone motivieren:
According to sources, Apple will soon introduce a new recycling and trade-in program that will accept non-Apple smartphones, notably including Android devices, in exchange for gift cards to be used toward the purchase of new iPhones. In continuing to court Android switchers, Apple will use a similar system to the one it uses to repurchase iPhones, whereby Apple Retail Store employees determine trade-in values for devices by considering their cosmetic and functional condition.
Ähnlich wie beim derzeitigen Verfahren, wird Apple Webseite dazu auch die Produktmerkmale der einzutauschenden Galaxy-Modelle abfragen und so sowohl den Gehäuse-Zustand als auch das noch vorhandene Zubehör ermitteln.
Apples „Gutschein gegen Hardware“-Programm wird seit August 2013 angeboten und hierzulande von der Dataserv GmbH aus Herten abgewickelt. Wann bzw. ob die Ausweitung auf Android-Geräte auch in Deutschland angeboten wird, ist derzeit noch unklar. In den AGB zum Rückkaufprogramm heißt es:
Die geschätzte Vergütung basiert auf der Annahme, dass das Gebrauchtgerät voll funktionstüchtig, vollständig und unbeschädigt sowie mit sämtlichem Zubehör versehen ist. Dataserv ermittelt die tatsächliche Vergütung nach Erhalt des Gebrauchtgeräts. Stellt dataserv nach Prüfung der Gebrauchtgeräte fest, dass der Marktwert der zurückgegebenen Geräte vom ursprünglich online übermittelten Angebot abweicht, so ist Dataserv berechtigt, dem Kunden die Wertdifferenz zwischen der voraussichtlichen und der tatsächlich auf Grundlage der vorgenommenen Prüfung ermittelten Vergütung abzuziehen.