Datenschutz- und Vertragsbedingungen
Apple Pay: Volksbanken verteilen neue AGB und Datenschutz-Infos
Nachdem die Sparkassen zuletzt ihre iPhone-App für den Start des Bezahldienstes Apple Pay vorbereitet haben, geben die Volksbanken heute ergänzende Vertragsbedingungen zur anstehenden Integration der kontaktlosen Zahlungen aus.
So hat die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank) den angeschlossenen Kreditinstituten heute zwei neue Dokumente zur Einbindung in das eigene Web-Angebot zur Verfügung gestellt:
- Vertragsbedingungen für virtuelle Mastercard/Visa Debitkarten zur Nutzung in Apple Pay
- Datenschutzinformationen zu Ihrer virtuellen Mastercard/Visa Debitkarte
Die Texte enthalte die bekannten Formulierungen und schaffen den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Apple Pay. In den Datenschutzinformationen nach DSGVO heißt es unter anderem:
Mit der Anmeldung Ihrer Karte zu Apple Pay erteilen Sie uns den Auftrag, die zur Anmeldung notwendigen Daten – verschlüsselte Debitkartennummer, Ablaufdatum, Registrierungsdatum, Registrierungszeitpunkt und die SEID- Nummer des mobilen Endgeräts (eindeutig zuordenbare Identifikationsnummer des Endgeräts, z.B. Smartphone) – an Apple Inc. in die USA zu übermitteln.
Die neuen Dokumente sollten in Kürze auf den Online-Portalen der lokalen Volksbanken auftauchen. Sind diese erhältlich, steht dem Start von Apple Pay, den die Volksbanken für 2019 angekündigt haben, eigentlich nichts mehr im Wege.