Wettbewerbskommission informiert
Apple Pay: Apple zu Eingeständnissen in der Schweiz bereit
Die Klage der Schweizer Verbraucherschützer hat bereits zwei Jahre auf dem Buckel: Im Sommer 2016 reichte die „Stiftung für Konsumentenschutz“ (SKS) eine Klage bei der staatlichen Wettbewerbskommission ein und kritisieren Apple scharf.
Der iPhone-Fertiger, so die Vorwürfe der Verbraucheranwälte, würde seine marktbeherrschenden Stellung missbrauchen. Anstatt die drahtlose Zahlfunktion des iPhones auf Apple Pay zu beschränken, fordern die Konsumentenschutz.ch die Öffnung der Infrastruktur für Drittanbieter – ifun.de berichtete.
Nun haben sich die Wettbewerbskommission WEKO und Apple zumindest teilweise auf eine Regelung verständigt, die die Nutzung alternativer Zahlsysteme ermöglichen wird. Wer jetzt jedoch auf eine Öffnung des NFC-Moduls hofft (Hallo Sparkassen!), der liegt weit daneben.
Vielmehr hat Apple zugesagt, der Schweizer Bezahl-App TWINT nicht, mehr mit einem Apple-Pay-Bildschirm dazwischenzufunken, wenn diese dabei ist einen QR-Code auf einem Zahlterminal einzuscannen. Zur Erinnerung: Das iPhone startet die Apple Pay-Ansicht üblicherweise automatisch sobald ein Zahlterminal in unmittelbarer Entfernung ausgemacht wird.
Apples löst das Problem jetzt, dürfte aber dennoch einen großen Bogen um die Forderung der Verbraucherschützer machen, die NFC-Schnittstelle für alternative Anbieter freizugeben. Wahrscheinlich ist hingegen, dass Apple der TWINT-App eine Schnittstelle zur Verfügung stellt, mit der diese den automatischen Start des Apple Pay-Interfaces vorübergehend blockieren darf. Entsprechende Systemfunktionen sind in Ansätzen bereits länger verfügbar.
Die Schweizer Wettbewerbskommission WEKO meldet
WEKO-Sekretariat einigt sich mit Apple über TWINT-freundliche Lösung
Bern, 18.12.2018 – Das automatische Aktivieren von Apple Pay an Bezahlterminals kann Zahlungen über die TWINT-App unterbrechen. Nach Einschreiten des WEKO-Sekretariats zeigte sich Apple bereit, mit einer wettbewerbsfreundlicheren technischen Lösung Abhilfe zu schaffen.
Apple bietet mit Apple Pay eine mobile Zahlungslösung für ihre Geräte an, insbesondere für das iPhone und die Apple Watch. Ihre Geräte und die App sind so konfiguriert, dass diese, sobald in die Nähe des Bezahlterminals mit Kontaktlos-Funktion gehalten, Apple Pay automatisch aufstarten und den Bezahlvorgang über Apple Pay ermöglichen.
TWINT-Zahlungen an Terminals erfolgen, indem der Kunde bzw. die Kundin mit dem Mobiltelefon einen QR-Code vom Display des Bezahlterminals scannt. Während dieses Vorgangs bestand bis anhin die Gefahr, dass sich Apple Pay automatisch öffnet und den Bezahlvorgang mit der TWINT-App unterbricht.
Apple hat sich gegenüber dem Sekretariat der WEKO verpflichtet, TWINT ab sofort die technische Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, um den automatischen Start von Apple Pay während der Dauer des Bezahlvorgangs mit der TWINT-App zu unterdrücken. Aufgrund dieser Zusage stellte das Sekretariat die Vorabklärung gegen Apple ein.