Durchsuchungen "nach dem Abstempeln"
Apple muss Mitarbeiter für Wartezeit bei Taschenkontrollen entschädigen
Wenn es darum geht, die Qualitäten Apples als Arbeitgeber zu bewerten, bekommt das Unternehmen oft nicht die besten Noten. Dies bestätigt aktuell auch der Oberste Gerichtshof von Kalifornien und stellt fest, das Apple seine Mitarbeiter für Wartezeiten bei Taschenkontrollen entschädigen muss.
Das Urteil geht auf eine Sammelklage von Apple-Store-Mitarbeitern zurück, die mehrere Jahre zurückliegt. Diese wollten nicht länger dulden, dass sie nach Arbeitsende in der Regel zwischen fünf und 20 Minuten, teils auch bis zu 45 Minuten ohne Bezahlung warten müssen, bevor ein Vorgesetzter ihre Taschen durchsucht hat und sie den Arbeitsplatz verlassen können.
Apple legt mit dieser Vorgehensweise ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber seiner Angestellten an den Tag. Doch damit nicht genug, dem Gericht war es eine besondere Erwähnung wert, dass Apple den Vorgang als „Maßnahme zum Vorteil der Mitarbeiter“ darstellen wollte. Die Richter wiesen diese Behauptung als weit hergeholt und keinesfalls zeitgemäß zurück.
Auch für die Aussage, das Mitführen des persönlichen iPhones am Arbeitsplatz sei unnötig, kassierte Apple eine Rüge der Richter. Dies ließe sich in keiner Weise mit den Worten Tim Cooks vereinbaren, der Apple-Chef bezeichnet das iPhone gerne als wesentlichen Bestandteil des heutigen Lebens.
Durchsuchungen der persönlichen Gegenstände von Mitarbeitern vor dem Verlassen der Gebäude gehören offenbar zumindest in amerikanischen Apple Stores zum Standard. Das Gericht legt den dafür benötigten Zeitraum als Arbeitszeit aus, da sich die betroffenen Mitarbeiter währenddessen eindeutig an die Anweisungen ihres Arbeitgebers gebunden seien.
Auf Apple kommen somit umfassende Entschädigungszahlungen zu, allerdings muss nun noch ein Berufungsgericht final in der Angelegenheit entscheiden.