Nach geplantem Verbot im Sommer 2019
Apple kippt Werbeverbot in Kinder-Apps endgültig
Die selbstbewusste Ansage Apples zur WWDC-Entwicklerkonferenz im Juni 2019 sorgte für Beifall: Damals formulierte der iPhone-Hersteller ein kategorisches Werbeverbot für Applikationen in der Kinder-Kategorie des App Stores.
Die wesentlichsten Neuerungen wurden damals in Punkt 1.3 der Entwickler-Richtlinien („Die Kinder-Kategorie“) vorgenommen. Während Apple die Entwickler-Community bis dahin lediglich mahnte, auf bestimmte Arten der Werbe-Integration zu verzichten, erteilte die Neufassung des fraglichen Absatzes der Integration von Reklame und Tracking-Komponenten in Kinder-Apps eine klare Absage.
Diese weichte Apple im zurückliegenden September jedoch wieder auf. Statt am Verbot von Tracking-Komponenten festzuhalten, entschied sich Apple dafür diese fortan wieder zuzulassen, wenn keine individuellen Identifikationsmerkmale wie etwa Namen, das Geburtsdatum oder die E-Mail-Adresse der minderjährigen Anwender übertragen werden.
Nun hat Apple die Entscheidung noch mal gefestigt und erinnert im Entwickler-Portal daran, dass Reklame-Banner zwar von Menschen gesichtet und auf ihrer Alterstauglichkeit hin abgeklopft werden müssen, grundsätzlich aber auch noch nach Inkrafttreten der überarbeiteten Formulierungen am 3. März 2020 zugelassen werden.
Aus den App Store Review Guidelines
Punkt 1.3: Formulierung bis Juni 2019:
Apps in der Kategorie-Kinder dürfen keine verhaltensorientierte Werbung beinhalten (z.B. darf der Werbetreibende keine Anzeigen schalten, die auf der Aktivität des Nutzers basieren), und alle kontextbezogenen Anzeigen müssen für ein junges Publikum geeignet sein.
Punkt 1.3: Neufassung im Juni 2019:
Apps in der Kategorie-Kinder dürfen keine Werbung oder Analysen von Dritten enthalten.
Punkt 1.3: Neufassung im September 2019:
Apps in der Kategorie-Kinder sollten keine Analysen von Drittanbietern oder Werbung von Drittanbietern enthalten. Dies bietet den Kindern ein sichereres Erlebnis. In begrenzten Fällen können Analysen von Drittanbietern erlaubt sein, sofern die Dienste weder den IDFA noch identifizierbare Informationen über Kinder (wie Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse), ihren Standort oder ihre Geräte sammeln oder übertragen.