Äpfel und Birnen: Computerbild vergleicht Cloud-Angebote – Mangelhaft für Apple
Die Telekom hat sich über das Testergebnis der Computerbild heute so sehr gefreut, dass die Bonner seit den Mittagsstunden spezielle Medieninformationen versenden. „Platz 1 für Telekom Cloud im großen Duell der Cloud-Dienste“ heißt es dort und „Computerbild sieht TelekomCloud als klaren Testsieger vor Apple iCloud“.
(Computerbild – Ausgabe 2/2012)
Wir haben uns gefragt wie man die so grundverschiedenen Angebote überhaupt mit einander vergleichen kann. Während Apple ein auf iOS-Nutzer zurechtgeschnittenes Angebot mit iTunes Match, dem weitgehenden Verzicht auf ein Dateisystem, drahtlosen Backups und dem erneuten App-Download anbietet, beschränkt sich das Telekom-Angebot (hier in den News) auf einen Exchange-Server mit Online-Festplatte. Äpfel und Birnen wenn man so will.
Und wirklich, um eine halbwegs vergleichbare Angebots-Landschaft zu bewerten, verrenken sich die zuständigen Computerbild-Redakteure „mas“ und „ml“ erheblich. So fängt sich Apples iCloud eine 5 in der Kategorie „Speichern von Daten in beliebigem Format möglich“, fährt sich eine 6 im Bereich „Datei-Freigabe für andere möglich“ ein und sahnt ein weiteres „ungenügend“ unter der Überschrift „speichern von E-Mail-Anhängen in der Cloud möglich“ ab. Drei von vielen Schwachsinns-Kategorien, die so viel Sinn machen wir ein Punktabzug für fehlende SitUp-Übungen im Männerzeitschriften-Vergleich Computerbild gegen Men’s Health.
Die Angebote aus Bonn und Cupertino zielen auf zwei völlig unterschiedliche Zielgruppen. Was wir der Computerbild jedoch lassen ist ihre Kritik an den Apple-AGB. Die Telekom schreibt:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bewertet ComputerBild bei der TelekomCloud mit „gut“ während der Mitbewerber hier gravierende Mängel aufweist.
Und wirklich: In einem extra Warn-Kasten brüskiert sich Springer über „rechtlich unwirksame Klauseln in den AGB zur iCloud“ und kreidet neben der fehlenden Haftung für die Datensicherung den möglichen Zugriff auf Nutzerkonten und die Weitergabe der so gesammelten Daten an Behörden an. Apples Haftungsbeschränkungen sei pauschal und zu weitreichend die Klausel zu Kosten und Gebühren zu intransparent. Der 6-seitige Testbericht ist in der Computerbild, Ausgabe 2/2012 vom 2.Januar 2012 erschienen.