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Amazon Kontosperrung: Digitale Inhalte dürfen nicht entzogen werden

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Notorische Rücksender des Online-Kaufhauses Amazon können aufatmen: Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt eine Klausel in den Nutzungsbedingungen des Versandhändlers gekippt, die betroffenen Nutzern im Rahmen einer Kontosperrung auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten verwehrte.

lager

Dies berichtet die Verbraucherzentrale NRW, die ihrerseits mehrere Kunden vertritt, denen die Schließung ihres Kundenkontos wegen zu vieler Rücksendungen angedroht oder denen ein Zugang zum Konto verwehrt wurde.

Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen erlaubte Amazon, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten – zu Filmen, Musik, Hörbüchern sowie eBooks – über ihr Konto zu verwehren. „Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden.“

Zwar ist der Richterspruch des OLG Köln, der die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bestätigt, aktuell noch nicht rechtskräftig, dennoch empfiehlt die Verbraucherzentrale betroffenen Kunden nun gegenüber Amazon auf einen Zugang zu den digitalen Inhalten zu pochen. Sie unterstützt die Durchsetzung von Kundenansprüchen mit einem Musterbrief – online abrufbar unter verbraucherzentrale.nrw/amazon-musterbrief.

Ob Amazon mittlerweile rigoroser mit Rücksendern umgeht, lässt sich nur schwer einschätzen. Fest steht: E-Mail-Zuschriften, wie der im Anschluss abgedruckte Bericht von ifun.de-Leser David haben in den vergangenen Wochen zugenommen.

Ihr berichtet ja gelegentlich über Amazon. Ich hab die Tage eine E-Mail von cis@amazon.de erhalten. Mit der Bitte mich zu meinem erhöhten Retourenaufkommen zu äußern. Ich hab tatsächlich in jüngster Vergangenheit einiges zurück geschickt insbesondere da ein Artikel immer wieder defekt war. Ich habe mich nun zu der Mail geäußert und nur eine automatische Antwort erhalten. Auch bei Nachfrage beim Kundenservice könnte mir niemand ein Feedback geben ob es sich dabei um einen Warnschuss handelt und ich „Sperrgefährdet“ bin. Habt ihr so Mails schon erhalten habt ihr Erfahrungen oder kennt Leute denen es auch so geht? Ich bin jetzt schon der zweite aus dem Bekanntenkreis der so ein Mail erhalten hat. Sind jetzt beide Verunsichert und der Kundenservice war auch nicht eindeutig.

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29. Feb 2016 um 11:25 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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