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5G-Frequenzauktion: Bundesnetzagentur legt finalen Entwurf vor
Vier Monate nach dem ersten Mobilfunkgipfel hat die Bundesnetzagentur hat heute ihren finalen Entscheidungsentwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die bevorstehende 5G-Frequenzauktion vorgelegt. Ein Dokument, das die Netzbetreiber bereits im Vorfeld seiner Veröffentlichung kritisierten und sich hier vor allem am Thema Pflicht-Roaming zu stören schienen.
🗣 #5G-Auktion: #bnetza-Entwurf soeben veröffentlicht. Müssen ihn jetzt im Detail prüfen. Sollten im Vorfeld in Medien veröffentlichte Auflagen/Verschärfungen darin enthalten sein & so beschlossen werden, wäre das rechtswidrig. Dann werden wir rechtliche Schritte einleiten.
— Vodafone Medien (@vodafone_medien) 16. November 2018
Nun liegt das Papier vor – der Beirat der Bundesnetzagentur berät am 26. November über den Entwurf. Anschließend soll die Entscheidung veröffentlicht werden.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, erläutert:
„Wir haben unseren ursprünglichen Entwurf im Lichte der zahlreichen Stellungnahmen überarbeitet. Dabei hatten wir im Blick zu behalten, was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist. Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege. Im Gegenzug haben wir die Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen. Damit kann die wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen im Rahmen gehalten werden.“
Details zur Versorgungsauflage
Die Details zur Versorgungsauflage sind dabei überschaubar und lassen sich an gut zwei Händen aufzählen
Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s:
- mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
- alle Bundesautobahnen,
- die wichtigsten Bundesstraßen sowie
- die wichtigsten Schienenwege.
Versorgt werden sollen bis Ende 2024:
- alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
- alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
- die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s sowie
- alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.
Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 „5G-Basisstationen“ und 500 Basisstationen in „weißen Flecken“ bis Ende 2022 zu errichten. Der 13MB große Entscheidungsentwurf ist hier im PDF-Format verfügbar.